Verkaufsprozess

Der Immobilienverkaufsprozess in Spanien ist gut strukturiert und unterliegt bestimmten Schritten und Anforderungen. Hier ist eine Übersicht über den Ablauf:

 

  1. Bewertung und Anzeige: Der Verkaufsprozess beginnt in der Regel mit einer professionellen Bewertung der Immobilie, um ihren Marktwert zu ermitteln. Anschließend wird die Immobilie zum Verkauf angeboten, entweder mit Hilfe eines Immobilienmaklers oder durch den Eigentümer selbst.

 

  1. Dokumentensammlung: Der Verkäufer muss verschiedene Dokumente in Bezug auf die Immobilie sammeln, darunter den Eigentumstitel (escritura), Nachweise des Eigentums, Grundsteuerquittungen, Versorgungsrechnungen und eventuell relevante Genehmigungen oder Zertifikate.

 

  1. Energieeffizienz-Zertifikat: Gemäß spanischem Recht müssen Sie ein Energieeffizienz-Zertifikat (Certificado de Eficiencia Energética) für die Immobilie erhalten, bevor Sie sie verkaufen. Dieses Zertifikat bewertet die Energieeffizienz der Immobilie auf einer Skala von A bis G.

 

  1. Vermarktung der Immobilie: Wenn Sie einen Immobilienmakler verwenden, wird dieser die Immobilie potenziellen Käufern über verschiedene Kanäle wie Online-Inserate und Besichtigungen vorstellen.

 

  1. Verhandlung und Angebot: Interessierte Käufer werden Angebote abgeben, die verhandelt werden können. Sobald Sie ein Angebot akzeptieren, werden Sie einen Kaufvertrag (contrato de compraventa) unterschreiben und in der Regel eine Anzahlung vom Käufer erhalten, die auf einem Treuhandkonto gehalten werden kann.

 

  1. Due Diligence: In diesem Stadium wird die Immobilie von Anwälten des Käufers und gegebenenfalls von einem Sachverständigen auf mögliche rechtliche oder strukturelle Probleme überprüft.

 

  1. Unterzeichnung der öffentlichen Urkunde: Der Verkauf wird in einer Notarskanzlei abgeschlossen, wo sowohl der Verkäufer als auch der Käufer die öffentliche Urkunde des Verkaufs (escritura pública de compraventa) unterschreiben. In diesem Moment wird der verbleibende Betrag gezahlt, und die Schlüssel werden dem Käufer übergeben.

 

  1. Steuern und Gebühren: Der Verkäufer ist verantwortlich für die Zahlung verschiedener Steuern und Gebühren, einschließlich der Kapitalertragsteuer (Impuesto sobre Incremento de Patrimonio), lokaler Steuern, der Provision des Immobilienmaklers sowie Notar- und Registrierungsgebühren. Die genauen Steuern und Gebühren hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Verkaufspreis und der Standort.

 

  1. Ablösung von Hypotheken: Wenn die Immobilie belastet ist, muss der Verkäufer sicherstellen, dass die Hypothek vollständig getilgt wird und alle ausstehenden Kredite oder Belastungen aus dem Grundbuch der Immobilie entfernt werden.

 

  1. Änderung der Versorgungsverträge: Der Verkäufer sollte Versorgungsverträge für Dienstleistungen wie Wasser, Strom und Gas stornieren oder auf den Käufer übertragen.

 

  1. Erklärung der Kapitalertragsteuer: In Spanien muss der Verkäufer die Kapitalertragsteuer aus dem Verkauf in seiner jährlichen Steuererklärung angeben. Der Steuersatz für Kapitalerträge hängt von der steuerlichen Wohnsitzsituation des Verkäufers ab.

 

  1. Endbesichtigung: Nach dem Verkauf ist es ratsam, eine Endbesichtigung der Immobilie durchzuführen, um sicherzustellen, dass alles in Ordnung ist und alle persönlichen Gegenstände entfernt wurden.

 

Es ist wichtig, mit Fachleuten wie einem Notar, einem Immobilienmakler und einem Anwalt zusammenzuarbeiten, um den Immobilienverkaufsprozess in Spanien zu bewältigen. Sie können sicherstellen, dass alle rechtlichen und finanziellen Aspekte ordnungsgemäß behandelt werden und die Transaktion reibungslos verläuft. Darüber hinaus kann der Prozess komplex sein, und lokale Vorschriften können variieren, daher ist eine professionelle Anleitung sehr zu empfehlen.